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   BGH, 26.03.1954 - 2 StR 311/53   

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https://dejure.org/1954,647
BGH, 26.03.1954 - 2 StR 311/53 (https://dejure.org/1954,647)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1954 - 2 StR 311/53 (https://dejure.org/1954,647)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1954 - 2 StR 311/53 (https://dejure.org/1954,647)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 193
  • NJW 1954, 1538
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.08.1951 - 3 StR 463/51

    Strafbarkeit von rechtsgeschäftlichem Verkehr mit Minderjährigen bei Vorliegen

    Auszug aus BGH, 26.03.1954 - 2 StR 311/53
    Die Bestimmung soll jeden Erwerb von einem Jugendlichen verhindern, auch wenn er mit Zustimmung der Eltern oder als Vertreter eines anderen, so etwa eines Kleinhändlers, auftritt und handelt (BGH NJW 51, 894).
  • BGH, 26.11.1953 - 3 StR 29/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1954 - 2 StR 311/53
    Geben allerdings äussere Umstände Anlaß, nach der Herkunft der Ware zu forschen, darf sich auch der Großhändler nicht mit der Auskunft des Kleinhändlers, die Sache ginge in Ordnung, begnügen, sondern muß weitere Erkundigungen, notfalls bei den Anlieferern des Kleinhändlers, einziehen (BGH 3 StR 29/53 vom 26. November 1953 und 4 StR 735/52 vom 23. April 1953).
  • RG, 27.09.1926 - II 536/26

    1. Begriff und Voraussetzungen der sog. fahrlässigen Hehlerei nach § 19

    Auszug aus BGH, 26.03.1954 - 2 StR 311/53
    Dies wäre der Fall, wenn er die Sorgfalt außer acht ließ, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und imstande war (RGSt 60, 349).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 735/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1954 - 2 StR 311/53
    Geben allerdings äussere Umstände Anlaß, nach der Herkunft der Ware zu forschen, darf sich auch der Großhändler nicht mit der Auskunft des Kleinhändlers, die Sache ginge in Ordnung, begnügen, sondern muß weitere Erkundigungen, notfalls bei den Anlieferern des Kleinhändlers, einziehen (BGH 3 StR 29/53 vom 26. November 1953 und 4 StR 735/52 vom 23. April 1953).
  • BGH, 30.09.1960 - VIII ZR 125/59

    Pflichten eines Metallgroßhändlers beim Ankauf von Altmetall strafbarer Herkunft

    Kauft aber ein Großhändler Altmetall von einem Privatmann an, so handelt es sich um einen Erwerb im Kleinhandel, und der Großhändler unterliegt für derartige Käufe, auch wenn ihm eine Bescheinigung gemäß § 11 UnedlMetG ausgestellt ist, allen Vorschriften des Gesetzes (BGHSt 6, 193, 195 [BGH 26.03.1954 - 2 StR 311/53] ; Rother/Sieg, Metallgesetze 1955 § 11 UnedlMetG Anm. 82; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 18 UnedlMetG Anm. 2 G).
  • BGH, 01.04.1954 - 3 StR 347/53
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  • BGH, 11.02.1959 - 2 StR 3/59

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hat vorsätzlich gehandelt; deshalb ist es ohne Bedeutung, welche Sorgfalt und Prüfungspflicht den Angeklagten als Großhändler beim Ankauf unedlen Metalls von einem Einzelhändler nach § 11 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen trifft (BGHSt 6, 193 [BGH 26.03.1954 - 2 StR 311/53]).
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